Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Bogdan Davydov, Einzelunternehmer, handelnd als „Kontor24" (nachfolgend „Versteigerer") und den Teilnehmern an unseren Versteigerungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle über die Plattform kontor24.at durchgeführten öffentlichen Versteigerungen beweglicher Sachen sowie für jegliche Geschäftstätigkeit des Versteigerers. Mit der Registrierung und der Abgabe eines Gebots erkennt der Teilnehmer diese AGB sowie die geltende Versteigerungsordnung verbindlich an. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bieters werden nicht anerkannt.
§ 2 Versteigerer und Vertragspartner
Die Versteigerungsobjekte werden im eigenen Namen des Versteigerers versteigert, auf eigene oder auf fremde Rechnung. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. Der Versteigerer ist zur Versteigerung beweglicher Sachen gemäß § 158 GewO 1994 befugt.
§ 3 Registrierung und Bieterberechtigung
Die Teilnahme an Versteigerungen setzt eine vorherige Registrierung voraus. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich voll geschäftsfähige Personen; die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren ist unzulässig. Der Bieter verpflichtet sich zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben und hat Änderungen seiner Daten unverzüglich zu aktualisieren. Allfällige Schäden und Mehrkosten, die durch falsche Angaben des Bieters zu seiner Identität entstehen, hat der Bieter zu tragen. Zur Identitätsprüfung kann eine Verifizierung mittels 1-€-Kreditkartenbuchung über Stripe erforderlich sein.
Der Versteigerer behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu sperren. Gesperrten Bietern ist es untersagt, sich erneut zu registrieren.
§ 4 Ablauf der Auktion und Gebotsabgabe
Versteigerungen sind zeitlich befristet. Jeder Posten hat eine festgelegte Laufzeit. Gebote werden elektronisch über die Plattform abgegeben. Jeder Bieter gibt ein Höchstgebot (Maximalgebot) ab; das System bietet automatisch in den vorgegebenen Mindestschritten, bis das Höchstgebot des Bieters erreicht ist (Proxy-Bieten). Die abgegebenen Gebote sind bindend; ein Widerruf abgegebener Gebote ist nicht möglich.
Um ein Auslaufen in den letzten Sekunden zu verhindern, verlängert sich die Restzeit eines Postens bei einem Gebot innerhalb der letzten Minuten automatisch. Näheres regelt die Versteigerungsordnung.
Der Versteigerer ist berechtigt, auch kurzfristig Änderungen vorzunehmen, Posten zusammenzufassen, nicht zu versteigern oder zurückzuziehen, insbesondere bei groben Irrtümern in der Beschreibung, Aussonderungs- oder Herausgabeansprüchen Dritter oder anderen schwerwiegenden Gründen; bereits abgegebene Gebote können in diesen Fällen gelöscht und Posten neu versteigert werden. Für die tatsächliche Ausbietung eines Postens wird keine Gewähr übernommen.
§ 5 Zuschlag und Vertragsschluss
Die Zuschlagserteilung erfolgt aus Gründen der Transparenz auf elektronischem Wege; den Zuschlag erhält das höchste gültige Gebot nach Ablauf der Auktionszeit. Durch den Zuschlag kommt ein bindender Kaufvertrag zustande. Der Meistbietende ist zur Abnahme der erstandenen Posten sowie zur Zahlung des Zuschlagspreises zuzüglich Auktionsgebühr und allfälliger Umsatzsteuer verpflichtet. Der Bieter wird per E-Mail über den Zuschlag informiert.
Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, bei der Versteigerung nach vorheriger Voranmeldung persönlich und in physischer Präsenz am Sitz des Versteigerers (siehe Impressum) anwesend zu sein; Gebote werden in diesem Fall vom Versteigerer persönlich entgegengenommen. Vor Gebotsabgabe hat der Bieter die Möglichkeit, das Versteigerungsobjekt im Rahmen der bekannt gegebenen Besichtigungstermine zu besichtigen und sich über dessen Zustand zu informieren.
Der Versteigerer hat das Recht, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, soweit Versteigerungsobjekte ohne sein Verschulden abhandenkommen (beispielsweise Diebstahl oder erfolgreiche Herausgabeansprüche Dritter). Diesfalls entfallen wechselseitig sämtliche Leistungspflichten.
§ 6 Kaufpreis, Auktionsgebühr und Umsatzsteuer
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis zuzüglich der Auktionsgebühr sowie allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Das gesamte zu leistende Entgelt wird vor Abgabe eines Gebotes einschließlich Auktionsgebühr und Umsatzsteuer transparent ausgewiesen, sodass der Bieter bei Abgabe des Gebotes über den Gesamtpreis klar informiert ist. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Auktionsgebühr 18 % und die Umsatzsteuer 20 %.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist am Tag des Zuschlags fällig und per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Die Zahlung in Bargeld ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist der Versteigerer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
Wird der Kaufpreis trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht bezahlt, ist der Versteigerer berechtigt, gemäß § 918 ABGB vom Vertrag zurückzutreten und den Posten neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der säumige Käufer wird zur neuerlichen Versteigerung nicht zugelassen. Er haftet dem Versteigerer für einen Mindererlös sowie für sämtliche Mehrkosten der anderweitigen Verwertung, hat jedoch keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. Der Versteigerer behält sich vor, zusätzlich eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Zuschlagspreises zu verrechnen. Säumige Käufer können darüber hinaus von künftigen Versteigerungen ausgeschlossen (gesperrt) werden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Ausfolgung
Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über (Eigentumsvorbehalt); bei Überweisung gilt der vollständige Zahlungseingang auf dem Konto des Versteigerers. Versteigerungsobjekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgefolgt; die Vorlage einer Überweisungsbestätigung genügt nicht.
§ 9 Abholung und Versand
Die Abholung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung am angegebenen Standort innerhalb der in der Rechnung genannten Frist. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der bekannt gegebenen Abholfristen haftet der Käufer für alle zurechenbaren Folgekosten (insbesondere Lagerung, Auslagerung, Kosten der Drittvornahme); die Lagerkosten betragen € 2,00 pro Posten und Tag.
Holt der Käufer die Ware trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht ab, ist der Versteigerer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten (Wiederversteigerung, freihändiger Verkauf oder Entsorgung auf Kosten des Käufers). § 7 gilt sinngemäß: Der Käufer haftet für einen Mindererlös und sämtliche Mehrkosten, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös, und der Versteigerer behält sich eine Stornogebühr von 20 % des Zuschlagspreises sowie die Sperre des Käufers vor.
Versand ist auf Wunsch und auf Kosten des Käufers möglich und setzt vollständige Bezahlung voraus. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr gemäß § 7b KSchG erst mit Ablieferung der Ware an den Verbraucher über, außer der Verbraucher hat den Transporteur selbst beauftragt, ohne dass ihn der Versteigerer dazu vorgeschlagen hat. Gegenüber Unternehmern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Transporteur.
§ 10 Gewährleistung
Sämtliche Posten werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung befinden („wie besichtigt"). Sofern nicht ausdrücklich gegenteilig gekennzeichnet, handelt es sich um gebrauchte Ware mit einer dem Alter entsprechenden Abnutzung. Die Versteigerungsobjekte werden nicht auf Mängel oder technische Defekte überprüft. Sämtliche Angaben in Beschreibungen und Katalogen (wie Maße, Gewicht, Baujahr, Zustand) erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 922 ABGB dar. Dem Bieter wird ausdrücklich empfohlen, die Posten im Rahmen der Besichtigungstermine zu besichtigen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Der Versteigerer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Das Betreten von Gebäuden und Grundstücken im Rahmen von Besichtigung und Abholung erfolgt auf eigene Gefahr. Besucher haften für von ihnen – wenn auch nur leicht fahrlässig – verursachte Schäden. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Abholung, Demontage und der Abtransport fachgerecht erfolgen, und hat erforderlichenfalls ein befugtes Fachunternehmen zu beauftragen; für dabei verursachte Schäden haftet der Käufer.
§ 12 Rücktritt und Widerruf
Die Versteigerungen des Versteigerers sind öffentliche Versteigerungen im Sinne des § 3 Z 8 FAGG; Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, bei der Versteigerung persönlich anwesend zu sein (§ 5), und der Zuschlag erfolgt in einem auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren. Gemäß § 18 Abs 3 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht von den im Rahmen der öffentlichen Versteigerungen des Versteigerers geschlossenen Verträgen. Ein Rücktritt vom Kauf nach erfolgtem Zuschlag ist ausgeschlossen.
§ 13 Unternehmerklausel
Gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG gelten zusätzlich bzw. abweichend:
- Der Bieter verzichtet auf die Einwendung der laesio enormis (§ 934 ABGB), sowohl hinsichtlich des Grundgeschäfts als auch der Nebenbedingungen.
- Die Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer sind auf Fälle groben Verschuldens beschränkt.
- Verzichtet der Bieter auf eine Besichtigung, kann er daraus resultierende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche nicht geltend machen.
- Jegliche Reklamation und Gewährleistung sind ausgeschlossen.
- Kommt es – aus welchem Grund auch immer – zu Ansprüchen des Bieters gegen den Versteigerer oder zur Auflösung des Vertrags, bleibt der Anspruch des Versteigerers auf die Auktionsgebühr unberührt; sämtliche mit dem ursprünglichen Vertrag entstandenen Kosten (Anfahrt, Demontage, Abtransport, Lagerung, Rücktransport) trägt der Bieter.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen Forderungen des Versteigerers ist ausgeschlossen.
- Das Versteigerungsobjekt gilt mit dem Zuschlag als übergeben; Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung (etwa durch Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus, Diebstahl) gehen mit dem Zuschlag auf den Bieter über.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verträgen mit Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.